Marktregeln Ladyfashion-Flohmarkt

Geschäftsbedingungen / Marktordnung

Ein Vertrag zwischen Standinhaber und Veranstalter ist neben der schriftlichen Bestellung ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Gleichzeitig erkennt jeder Standbetreiber (Mieter) sowie jeder Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Marktordnung sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungshalle verbindlich an. Rückmeldung des Veranstalters erfolgt nur, wenn die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Wenn der Markt aufgrund behördlicher Auflagen oder Untersagungen nicht durchgeführt werden kann, erlischt die Teilnahmebestätigung automatisch.

Zulassung / Ausstellungsgegenstand

Zugelassen sind Teilnehmer, die gebrauchte Damenbekleidung, Schuhe, Taschen, Gürtel, Hüte, Mützen, Schmuck und Parfum anbieten. Neuware aus Geschäftsauflösung, Kollektionswechsel, Konkursverfahren, Outlets oder ähnliches zu Schnäppchenpreisen ist gestattet. Es dürfen keine pharmazeutischen Produkte angeboten werden.

Händler mit reiner Handmade Ware sind nicht erlaubt. Hierfür bieten wir unsere www.kreativmärkte.de an.

Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.

Fremdwerbung

Jegliche Fremdwerbung auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

Haftung des Standbetreibers

Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

Absage durch den Händler

Stornierungen des Standplatzes werden nur schriftlich per Email an office@ladyfashion-flohmarkt.de entgegen genommen. Um den Standplatz neu zu vergeben, bitten wir dies bis am Vorabend zu tun. Teilnehmer/Händler, die trotz Anmeldung unentschuldigt am Markttag fehlen, erhalten die entgangene Standgebühr zzgl. 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr nachberechnet. Bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Bei zweimaligem unentschuldigten Fehlen behält sich der Veranstalter für die Zukunft Marktverbot vor.

Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters vorgenommen. Ein Anspruch des Teilnehmers/Händlers auf einen bestimmten Standplatz (Stammplatz oder Wandplatz) besteht nicht. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege und -türen sind freizuhalten und nicht zu verstellen. Bei Verstoß kann Marktverbot erteilt werden.

Auf- und Abbauzeiten

Aufbauzeit ist 2,5 h vor Marktbeginn. Wer angemeldet ist hat seinen Stand bis eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden. Ein Abbauen Ihres Standes vor Veranstaltungsende ist nicht möglich. Wer früher abbaut wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen und mit der sofortigen Zahlung einer 100,- Euro Strafe belastet.

Einfahrtregeln

Wenn zwei Fahrzeuge zu einem Stand gehören oder Standbetreiber nebeneinander stehen wollen, müssen diese Autos unmittelbar hintereinander in der Schlange stehen und gemeinsam in die Halle fahren. Später nachkommende Händler, die sich auf einen Vordermann berufen, der bereits in der Halle ist, müssen neu zahlen. Jeder Händler hat die Pflicht, in seinem Auto zu sitzen, wenn in die Halle eingefahren wird. Das gilt auch für mitkommendes Standpersonal, Angehörige usw. Vorheriges Reinschicken von Ehefrau oder Bekannten zum Reservieren eines bestimmten Standplatzes ist verboten.

Nach Zuteilung des Standplatzes ist die Ware zügig auszuladen und anschließend das Fahrzeug auf den Parkplatz zu fahren. Erst danach erfolgt der Aufbau des Standes. Grundsätzlich dürfen keine Fahrzeuge während der Veranstaltung in der Halle verbleiben. Im Sinne eines zügigen Aufbaus für alle Teilnehmer sind Waren für den Stand bei einer Standgröße von 3 – 4 m in einem Auto zu transportieren. Ab einer Standgröße von 5 m ist es möglich, mit einem 2. Auto in die Halle zu fahren.

Ausnahme bildet unser Outdoormarkt an der Galopprennbahn Dresden. Dort dürfen die Fahrzeuge direkt am Stand verbleiben.

Händler, die sich nicht an die Aufbauregeln halten, werden von zukünftigen Märkten ausgeschlossen.

Fahrzeuge / Standpersonal

Pro Anmeldung/Stand werden nur 2 Personen als Standpersonal zugelassen. Zusätzlich mitkommende Personen zahlen eine reguläre Eintrittskarte. Es dürfen max. 2 Fahrzeuge pro Stand in die Halle einfahren. Jedes weitere Fahrzeug muss vor der Halle geparkt werden und Artikel zu Fuss reingetragen werden. Bei unserem Outdoormarkt gilt: Je Stand darf 1 Fahrzeug (Pkw) am Stand verbleiben.

Abfälle und Müll

Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird eine Strafe von 100,- Euro dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.

Foto und Presse

Der Veranstalter ist berechtigt während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Facebook, Mailings etc.) zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte (Parkplatznutzung eingeschlossen). Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung von Veranstaltungshallen bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.