Marktregeln Ladyfashion-Flohmarkt
Geschäftsbedingungen / Marktordnung
Mit der elektronischen Anmeldung und der anschließenden Teilnahmebestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Standbetreiber und dem Veranstalter zustande.
Mit Betreten oder Befahren des Veranstaltungsgeländes erkennen Standbetreiber, Standpersonal und Besucher zusätzlich die Marktordnung sowie die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes an.
Kann eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen, Untersagungen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, gelten die hierfür jeweils gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Zulassung / Warenangebot
Auf dem Ladyfashion-Flohmarkt dürfen insbesondere folgende Waren angeboten werden:
- Damenbekleidung
- Schuhe
- Taschen
- Gürtel
- Hüte und Mützen
- Schmuck und Accessoires
- Parfum
- Dekoartikel
Neuware aus Geschäftsauflösungen, Kollektionswechseln, Konkursverfahren, Outlets oder vergleichbaren Beständen darf zu entsprechenden Sonderpreisen angeboten werden.
Pharmazeutische Produkte sind nicht zugelassen.
Reine Handmade-Stände sind auf dem Ladyfashion-Flohmarkt ebenfalls nicht zugelassen. Für selbst hergestellte Produkte bieten wir unsere handgemacht Kreativmärkte an.
Am Markt können sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer teilnehmen. Für die Einhaltung aller für das jeweilige Warenangebot geltenden gesetzlichen und gewerberechtlichen Vorschriften ist jeder Standbetreiber selbst verantwortlich.
Trennung der Sortimente Ladyfashion / Hosenscheisser
Die Sortimente von Ladyfashion und Hosenscheisser-Flohmarkt sind klar voneinander zu trennen.
Am Ladyfashion-Stand dürfen daher keine Kinderbekleidung, Kinderschuhe, Spielwaren oder sonstige typische Hosenscheisser-Sortimente angeboten werden.
Unsere Besucher wünschen sich ausdrücklich eine klare Trennung beider Flohmarktbereiche. Gemischte Stände sind deshalb nicht zugelassen.
Fremdwerbung
Werbung für andere Flohmärkte, Märkte oder Veranstaltungen ist auf unseren Veranstaltungen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
Bei Verstößen behalten wir uns den Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen vor.
Stornierung und Weitergabe des Standplatzes
Eine kostenfreie Stornierung ist bis Montag, 12:00 Uhr vor dem jeweiligen Marktsonntag möglich.
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an office@ladyfashion-flohmarkt.de erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die gebuchte Standgebühr fällig.
Sollte der ursprünglich gebuchte Standbetreiber verhindert sein, kann der Standplatz an Freunde oder Bekannte weitergegeben werden. Die Ersatzperson meldet sich am Veranstaltungstag unter dem Namen der ursprünglich gebuchten Person an.
Eine Änderung oder Umschreibung der Anmeldung auf unserer Webseite erfolgt nicht.
Die ursprünglich buchende Person bleibt unser Vertragspartner und Ansprechpartner und ist weiterhin für die Buchung verantwortlich. Wird der Stand nicht angetreten, wird die Standgebühr der ursprünglich buchenden Person in Rechnung gestellt.
Platzzuteilung
Die Standplätze werden ausschließlich durch unser Team zugeteilt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz, Stammplatz, Wandplatz oder einen Platz neben einem anderen Standbetreiber besteht nicht.
Die zugewiesenen Standgrenzen sind verbindlich und dürfen nicht überschritten werden.
Flucht- und Rettungswege sowie Fluchttüren müssen jederzeit vollständig freigehalten werden. Hallenwände, Türen, Säulen und sonstige Einrichtungen dürfen nicht ohne Genehmigung zur Präsentation oder Befestigung von Waren genutzt werden.
Elektroinstallationen und sonstige besondere Aufbauten müssen vorab mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
Bei Verstößen kann der Standbetreiber von der Veranstaltung und/oder von zukünftigen Märkten ausgeschlossen werden.
Auf- und Abbauzeiten
Der Aufbau beginnt in der Regel 2,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Abweichende Aufbauzeiten werden vor der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.
Angemeldete Standbetreiber müssen ihren Stand spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bezogen haben. Danach kann der reservierte Standplatz anderweitig vergeben werden.
Der Abbau darf erst nach dem offiziellen Veranstaltungsende beginnen.
Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe von 100 € fällig. Zusätzlich kann der Standbetreiber von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Einfahrt und Schritttempo
Auf sämtlichen Veranstaltungsgeländen und in allen Veranstaltungshallen gilt ausnahmslos Schritttempo.
Dies gilt während der gesamten Auf- und Abbauzeit sowie überall dort, wo das Befahren des Veranstaltungsgeländes gestattet ist.
Bitte achtet besonders auf andere Händler, Besucher, Mitarbeiter und Kinder.
Einfahrt und Aufbau in den Hallen
Wenn zwei Fahrzeuge zu einem Stand gehören oder zwei Standbetreiber nebeneinander platziert werden möchten, müssen die Fahrzeuge unmittelbar hintereinander ankommen und gemeinsam einfahren.
Ein Anspruch auf eine gemeinsame Platzierung besteht dennoch nicht.
Nach der Zuteilung des Standplatzes ist die Ware zügig auszuladen. Anschließend muss das Fahrzeug auf den vorgesehenen Parkplatz gefahren werden. Erst danach wird der Stand vollständig aufgebaut.
Fahrzeuge dürfen während der Veranstaltung grundsätzlich nicht in der Halle verbleiben.
Bei einer Standgröße von 3 bis 4 Metern ist die Ware grundsätzlich mit einem Fahrzeug anzuliefern. Ab einer Standgröße von 5 Metern dürfen maximal zwei Fahrzeuge zum Ausladen in die Halle einfahren.
Das Vorabschicken von Begleitpersonen zum Reservieren bestimmter Standplätze ist nicht gestattet.
Ausnahme Galopprennbahn Dresden: Bei unserem Outdoormarkt darf pro gebuchtem Stand ein Pkw am Stand verbleiben, sofern der gebuchte Standbereich dies zulässt.
Wer sich nicht an die Einfahrt- und Aufbauregeln hält, kann von zukünftigen Märkten ausgeschlossen werden.
Standpersonal und Fahrzeuge
Pro gebuchtem Stand sind maximal zwei Personen als Standpersonal inklusive.
Weitere mitkommende Personen benötigen eine reguläre Eintrittskarte.
In die Halle dürfen je nach Standgröße maximal zwei Fahrzeuge zum Be- und Entladen einfahren. Weitere Fahrzeuge müssen außerhalb der Halle geparkt werden.
Beim Outdoormarkt darf grundsätzlich ein Pkw pro Stand am Stand verbleiben, sofern dies am jeweiligen Standplatz möglich ist.
Abfälle und Müll
Jeder Standbetreiber ist für seinen eigenen Müll verantwortlich.
Sämtliche Abfälle – insbesondere Kartons, Verpackungen, Tüten, Kleiderbügel, Kleiderreste und sonstige Materialien – müssen nach der Veranstaltung vollständig mitgenommen und über den eigenen Hausmüll entsorgt werden.
Der Standplatz ist sauber und vollständig müllfrei zu hinterlassen.
❗ Das Zurücklassen von Müll führt zu einer Vertragsstrafe von 100 € sowie zum Ausschluss von zukünftigen Märkten.
Haftung des Standbetreibers
Jeder Standbetreiber ist dafür verantwortlich, dass an seinem Stand alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Gewerberecht, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Brandschutz, eingehalten werden.
Erforderliche Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
Für Schäden, die durch den Stand, die angebotenen Waren, Aufbauten oder das Verhalten des Standbetreibers bzw. seines Standpersonals verursacht werden, haftet der Standbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Foto- und Filmaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Filmaufnahmen für unsere Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erstellt werden, beispielsweise für unsere Webseite, Social Media, Newsletter und zukünftige Veranstaltungswerbung.
Dies gilt ebenfalls für von uns zugelassene Pressevertreter.
Haftung / Veranstaltungsgelände
Das Betreten und Befahren des Veranstaltungsgeländes, der Veranstaltungshallen und der zugehörigen Parkflächen erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung.
Für persönliche Gegenstände, Waren und die Beaufsichtigung des eigenen Verkaufsstandes ist jeder Standbetreiber selbst verantwortlich. Eine Bewachung der einzelnen Verkaufsstände durch den Veranstalter erfolgt nicht.
Für Schäden, Verluste oder Diebstähle gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Etwaige durch eine eigene Musikwiedergabe am Stand entstehende Gebühren oder erforderliche Anmeldungen, insbesondere gegenüber der GEMA, sind vom jeweiligen Standbetreiber selbst zu tragen bzw. vorzunehmen.
